Ex Schutz (ATEX) wichtig für Feuerwehren, Industrie,
Arbeitsschutz, Gefahrengut o.ä.:
ATEX ab 1. Juli 2003: Geräte mit diesem Kennzeichen versehen, sind
explosionsgeschützte Betriebsmittel. Geprüft wird mit den neusten, strengen
europäischen Normen nach der EG-Richtlinie ATEX. Geprüft von der schweizerischen Prüf- und Zertifizierungsstelle SEV (Notified Body CE 1258), zugelassen
mit den Baumusterprüfbescheinigungen durch die EU-Zertifizierungstelle
SNCH in Luxemburg. Dies bedeutet höchste Sicherheit für den Kunden im
Einsatz bzw. beim Betreiben des explosionsgeschützten Betriebsmittels
in zündfähigen Nebeln, Dämpfen, Gasen oder Gemischen. Mit der Baumusterprüfbescheinigung
nach der Richtlinie 94/9 EG (ATEX 95) des Europäischen Parlamentes und
Rates der europäischen Union vom 23. März 1994 haben Sie Gewähr, dass
nach den neusten Normen geprüft und bescheinigt wurde. Auch die Anforderungen
des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, inkl. die Bestimmungen des Umweltschutzes,
wurden vollumfänglich berücksichtigt. Explosionsgeschützte Betriebsmittel,
welche noch nach den alten Normen geprüft und bescheinigt wurden, z.B.
mit der Konformitätsbescheinigung, dürfen nur noch bis Ende Juni 2003 in den Verkehr gebracht werden. Ab 1. Juli 2003 dürfen in ganz Europa
nur noch nach ATEX 95 bescheinigte explosionsgeschützte Betriebsmittel
in den Handel gebracht werden!
ALLE UK Ex-LAMPEN ERFÜLLEN DIESE ANFORDERUNGEN UND WERDEN LAUFEND
DEN NEUSTEN VORSCHRIFTEN ANGEPASST. |